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AGB

 

Allgemeine Vertragsbestimmungen / Hausordnung

Ferienhaus, sowie Ferienwohnungen Seestern, Mücheln

 

 1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung, dass er gemäß dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig, aber mindestens 18 Jahre ist und rechtsgültig Verträge abschließen kann.

Nach Eingang der Buchung erhalten Sie per E-Mail oder WhatsApp eine verbindliche Buchungsbestätigung.

Nach Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises vereinbart werden. Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist mit der Buchung abgeschlossen. Trifft bei Vereinbarung einer Anzahlung innerhalb 14 Tage nach Rechnungseingang und die Restzahlung nicht 30 Tage vor Reiseantritt beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen.

 

3. Kaution

Mit der Buchung bestätigt der Gast das Vorliegen einer Privathaftpflichtversicherung.

Andernfalls behält es sich der Vermieter vor, vom Gast eine Kaution zu verlangen. Die Kautionshöhe kann individuell festgelegt werden. Diese wird dem Gast nach Abreise, vorbehaltlich einer schadensfreien Rückgabe der Ferienwohnung zurückerstattet.

 

4. Schäden am Objekt

Jeglicher Schaden, der in der Ferienwohnung oder an Gegenständen in der Ferienwohnung entsteht, oder bei Anreise festgestellt wird, muss dem Ansprechpartner telefonisch unter 036451/669930 oder ggf. auch per E-Mail ( info(at)seestern-geiseltal.de ) gemeldet werden. Der Gast ist für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang verantwortlich und haftend. Es gilt das Verursacherprinzip. Entstandene Schäden werden mit der geleisteten Kaution des Gastes verrechnet. Entstandene Schäden müssen vom Gast beglichen werden.

 

5. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsfrei. Bitte teilen Sie Ihre voraussichtliche Ankunftszeit einige Tage vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Eine Schlüsselhinterlegung im Schlüsselsafe vor Ort ist nach Absprache möglich.

Haustiere dürfen nicht mit in das Ferienobjekt mitgenommen werden. Im Ferienhaus ist das Rauchen nicht gestattet.

Das gebuchte Ferienobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung wird eine angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung verlangt. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Ferienwohnung zu verlassen.

Bitte trennen Sie den Müll und entsorgen Sie Diesen in den Mülltonnen auf dem Grundstück.

 

6. Abreise und Endreinigung

Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.30 Uhr besenrein zu hinterlassen. Benutztes Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Die Spülmaschine ist ausgeräumt zu hinterlassen. Bitte beachten Sie dabei das rechtzeitige Anstellen der Spülmaschine am Abreisetag, da der ECO-Betrieb 3,5 Stunden dauert. Der Backofen, Mikrowelle und Kühlschrank, alle Küchengeräte sowie ggf. der genutzte Grill sind gesäubert zu hinterlassen.

Bitte ziehen Sie die Betten ab und legen Sie die Bettwäsche in die untere Etage.

Die Endreinigung ist mit einem normalen Reinigungsaufwand einkalkuliert. Ein besonderer Reinigungsaufwand kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.

 

7. Sorgfältiger Gebrauch

Bitte behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich und tragen Sie Sorge dafür, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

 

8. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag vor Belegungsbeginn unter folgenden Bedingungen jedoch nur schriftlich zurücktreten:  bis 60 Tage vor Anreise: Berechnung 20 % des Gesamtpreises, 59 bis 16 Tage vor Anreise: Berechnung 50 % des Gesamtpreises, 15 bis 1 Tag vor Anreise: Berechnung 80 % des Gesamtpreises, bei Nichterscheinen am Anreisetag: 100 % des Gesamtpreises.

Der Rücktritt muss schriftlich an folgende E-Mail erfolgen: info(at)seestern-geiseltal.de

Wir bitten Sie, uns vorab telefonisch unter 036451/669930 darüber zu informieren.

Maßgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Buchungsstelle zu normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen, der die gebuchten Leistungen im vollen Umfang übernimmt. Rücktrittskosten, sowie Umbuchungsgebühren werden nicht berechnet.

Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages, noch bei vorzeitiger Rückgabe der Ferienwohnung (Mietabbruch) verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.

 

9. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Vermieter

Wird die Vertragsdurchführung, infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung entsteht nicht. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.

 

 

10. Höhere Gewalt

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschließlich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (bzw. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht haben. Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschließlich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

 

Stand: 01/2023